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Der DTV empfiehlt allen Vermietern, die eine Homepage betreiben und hierüber Vermietungen anbieten (z.B. Online, Mailverkehr), das Impressum der Website unterhalb der bisherigen Pflichtangaben um folgenden Text (mit Verlinkung) zu ergänzen: „Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.” Lesen Sie hier einige Beispiele: 1. Eigene Homepage mit Angabe der Mailadresse: Es besteht die Möglichkeit für den Gast, Sie per Mail zu kontaktieren und einen Vertrag abzuschließen. In diesem Fall ist der Hinweis notwendig. 2. Homepage mit eigener Buchungsmaske: Auch in diesem Fall kann der Vermietungsvertrag direkt über die Homepage geschlossen werden, sodass der Hinweis im Impressum einzustellen ist. 3. Platzierung des eigenen Objektes im Online-Gastgeberverzeichnis der Kommune (Vermieter ohne eigene Homepage): In diesem Fall muss der Hinweis durch die Kommune als Vermittler der Vermietung eingestellt werden. Als Vermieter sollten Sie jedoch prüfen, ob die Kommune dieser Verpflichtung nachkommt. 4. Vermittlung über Online-Portale: Hier ist der Hinweis direkt durch den Betreiber des Online-Portals zu erteilen. Auch hier prüfen Sie jedoch bitte, ob diese Verpflichtung eingehalten wird.

„Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden


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